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(K)ein Narr trinkt Alkohol – und fährt dann Auto

Vonadminjn

Feb 10, 2010

B-A-D: Bei feucht-fröhlichen Fastnachts- und Karnevalsfeiern Hände weg vom Steuer / Vorbild für Jugendliche sein

Ob lautstarkes “Alaaf” mit einem Kölsch oder ein dreifach schallendes “Helau” mit Sekt und Wein – das ausgelassene Feiern an den Karnevalstagen ist nicht selten gleichbedeutend mit großzügig bemessenem Alkoholgenuss. Verantwortungsbewusste Cowboys, Piraten, Clowns und Prinzessinnen, die oft über viele Stunden hinweg närrische Feste genießen, wissen um die wohltuende Wirkung von “Alkoholpausen” mit Wasser, Fruchtsaftgetränken oder heißem Tee – und beherzigen gleichwohl den Rat der B-A-D-Mediziner: An Karneval Hände weg vom Steuer! Allzu leicht kann der Überblick über den Alkoholkonsum verloren gehen und die Fahrtüchtigkeit ist trotz gegenteiligen subjektiven Empfindens nicht mehr gegeben. Die Experten der B-A-D GmbH, einer der führenden Anbieter im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, erinnern an die Gefahren, die angetrunkene Autofahrer für sich selbst und andere darstellen und rufen die zur Fastnachtszeit verstärkten Alkoholkontrollen der Polizei in Erinnerung: Hier offenbaren sich bereits kleinste Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze (bei Auffälligkeiten sogar darunter), die teure Konsequenzen haben können.

Eine solide Nahrungsgrundlage, zwischendurch immer mal wieder Wasser trinken und Nüsse, Käsehäppchen oder Salzstangen knabbern – damit kön-nen Narren, die auf den Alkohol an Karneval partout nicht verzichten möch-ten, die närrischen Tage nach den Worten der B-A-D-Mediziner gut über-stehen. Vor allem dann, wenn sie auf den Wechsel zwischen verschiedenen alkoholischen Getränken und den Verzehr der wegen ihrer Süße so beliebten (und in ihrer Wirkung unterschätzten) Alko-Pops verzichten.

Als Erwachsener Vorbild sein – das gilt insbesondere auch an Karneval. Schlagzeilen über völlig betrunkene Kinder und Jugendliche, die nicht selten in lebensbedrohlichem Zustand in Kliniken aufgenommen werden müssen, erschüttern immer wieder die Gemüter. Hier ist laut B-A-D auch das Ve-rantwortungsbewusstsein des Verkaufspersonals gefordert, das sich beim geringsten Zweifel am Alter der potenziellen Käufer von alkoholischen Ge-tränken den Ausweis zeigen lassen müssen. Junge volljährige Erwachsene, die Sekt, Wein, Bier oder Schnaps erwerben und ihn an jüngere Freunde weitergeben, machen sich übrigens strafbar.

Quelle lifePR

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