In diesen Tagen feiert Deutschland wie jedes Jahr die fünfte Jahreszeit. Bis auf die regional unterschiedlichen Benennungen wie Fasching, Fastnacht oder Karneval zeichnet sie sich überall durch ausgelassene Fröhlichkeit aus. Während dieser jecken Zeit erhöht sich erfahrungsgemäß der Alkoholkonsum und damit auch die Unfallgefahr. Doch die Hamburg-Mannheimer Versicherung rät hier zum Maßhalten, denn im Vollrausch riskiere man nicht nur schwere Verletzungen, sondern auch unter Umständen den Verlust des Versicherungsschutzes. Dies bestätigte kürzlich auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Im betreffenden Fall stürzte ein sehr betrunkener Versicherungsnehmer mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,34 Promille eine Treppe hinunter. Bei einer so starken Trunkenheit handele es sich um einen Zustand der Bewusstseinsstörung, der nicht versichert sei. Daher empfiehlt es sich auch für Narren, zumindest ein wenig Vernunft walten zu lassen. (OLG Dresden, Az.: 4 U 1097/08)
Ansprechpartner:
Frau Claudia Schuster
ERGO Versicherungsgruppe AG
Telefon: +49 (211) 4937-2272
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Quelle (lifePR)
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