Der Benzinpreis mag weiter fallen, aber in diesem Fasching wird die alkoholisierte Heimfahrt dennoch teurer als in den Vorjahren. Denn seit 1. Februar gilt: bei Ordnungs-widrigkeiten mit Alkohol und Drogen am Steuer verdoppelt sich die Geldbuße auf 500 Euro bzw. für Wiederholungstäter auf bis zu 1.500 Euro. Fahranfänger zahlen bei einem Verstoß gegen die für sie gültige Null-Promille-Grenze 250 Euro. Nach einer feuchtfröhlichen Feier sollte deswegen aufs Autofahren komplett verzichtet werden. Zu schnell ist dabei der Führerschein in Gefahr. Verkehrssicherheitsexperte Gerhard Laub von TÜV SÜD gibt Tipps, damit Verkehrsteilnehmer sicher durch die fünfte Jahreszeit kommen.
Hände weg vom Steuer: Für viele Faschingsfans gehört das ein oder andere Glas Hochprozentiges zum Maskenball genauso wie die rote Pappnase. “Dann ist es am besten, gleich mit einer Fahrgemeinschaft, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi zur Karnevalsfeier zu fahren. So kommt der Konflikt zwischen Promille und Führerschein erst gar nicht auf”, sagt Gerhard Laub von TÜV SÜD Life Service.
Alkohol ist unberechenbar: Die Hochstimmung beim Faschingstreiben verleitet häufig dazu, die Auswirkungen der alkoholischen Getränke zu unterschätzen. Gerade Cocktails und Mixgetränke sind hier unberechenbar. “Im Gegensatz zu Sekt oder Bier gibt es kein Etikett, das deren Alkoholgehalt ausweist. Durch die Mischung mit süßen Säften fällt bei Cocktails der beigemischte Alkoholgehalt oft kaum auf. So kommt die Fahrtüchtigkeit schneller abhanden, als gedacht”, warnt Laub.
Müdigkeit: Ein weiterer verstärkender Faktor, der gerade nach langen Ballnächten hinzukommt, ist die Müdigkeit. Sie setzt neben dem Alkohol das Wahrnehmungs- und das Reaktionsvermögen zusätzlich herab. Doch durch den Alkoholgenuss wird die Müdigkeit leicht verdrängt.
Restalkohol nicht unterschätzen: Katerstimmung am nächsten Morgen? Viele Faschingsnarren lindern diese mit Kopfschmerztabletten, Kaffee oder einer kalten Dusche. “Auch wenn diese Mittel scheinbar aufmuntern, die Blutalkoholkonzentration wird nicht reduziert”, betont TÜV SÜD-Experte Laub. Wer noch spät in der Nacht Alkohol getrunken hat, kann am nächsten Vormittag immer noch zu viele Promille haben (siehe Rechenbeispiel unten).
Kein “Herantrinken” oder Alkotester: Die niedrigen Grenzwerte sind schon mit wenig Alkohol schnell überschritten. Und die auf dem freien Markt erhältlichen Alkoholtester sind absolut unzuverlässig. Wer alkoholbedingt auffällt – durch Torkeln, Lallen oder eine unsichere Fahrweise wie Schlangenlinien – dem drohen schon bei 0,3 Promille Geld- und sogar Haftstrafen bis zu fünf Jahren. Im Flensburger Verkehrszentralregister werden sieben Punkte gut geschrieben. Also als Fahrer am besten Hände weg vom Alkohol.
Verkleidungen dürfen nicht behindern: Pappnasen und Maskeraden sind wichtiger Bestandteil einer richtigen Karnevalsfeier. TÜV SÜD-Verkehrssicherheitsexperte Gerhard Laub rät: “Achten Sie allerdings darauf, dass weder die Sicht, noch Ihre Bewegungsfreiraum eingeschränkt wird. Auch mit Kostüm müssen Sie problemlos lenken, schalten und auch bremsen können”.
Restalkohol – zwei Rechenbeispiele*
Ein 80 Kilo schwerer Mann, der nach normaler Mahlzeit zwischen 20 Uhr abends und zwei Uhr morgens sieben halbe Liter Bier trinkt, kommt auf knapp 1,5 Promille. Am nächsten Morgen um acht Uhr sind das trotz Alkoholabbau noch rund 0,5 Promille – und deutlich zu viel zum Autofahren.
Eine 50 Kilo leichte Frau hat innerhalb von fünf Stunden einen Liter Sekt getrunken und geht um drei Uhr morgens mit gut einem Promille schlafen. Beim Aufwachen um acht Uhr morgens sind davon ebenfalls noch circa 0,5 Promille übrig.
Würden sich beide kurz nach dem Aufwachen ins Auto setzen und einen Verkehrsunfall verursachen, hätte das böse Folgen: Bereits ab 0,3 Promille wird ein solcher Unfall als alkoholbedingte Verkehrsstraftat gewertet.
* Hier wurden nur die wichtigsten Einflussfaktoren wie Gewicht und Geschlecht berücksichtigt. Daneben hat zum Beispiel auch der Mageninhalt Auswirkungen auf den tatsächlichen Alkoholaufbau und den Abbauprozess.
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Frau Heidi Atzler
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Zuständigkeitsbereich: Unternehmenskommunikation – MENSCH
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Quelle (lifePR)